Kühlen Sie schon umweltbewusst? Seit 1. Januar 2015 gilt ein generelles Verbot zum Befüllen von Kälte- und Klimaanlagen mit dem rezyklierten Kältemittel R22. Haben Sie eine Kühlanlage, die mit HFCKW kühlt? - Dann steigen Sie noch heute um. Zum Schutz der Ozonschicht Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht verlangt den weltweiten Ausstieg aus der Produktion und Verwendung ozonschichtabbauender Stoffe. Nachdem die FCKW und Halone bereits seit einigen Jahren gänzlich verboten sind, ist seit dem 1. Januar 2015 auch das Inverkehrbringen von rezyklierten HFCKW – sowie deren Verwendung zum Nachfüllen von Kälteanlagen – verboten. In begründeten Fällen kann das BAFU eine zeitlich befristete Ausnahmebewilligung erteilen, sofern aus wirtschaftlichen, technischen oder betrieblichen Gründen eine fristgerechte Umrüstung Ihres Kältemittels nicht möglich sein sollte. Wir bieten Ihnen gerne Unterstützung. Wir unterstützen Sie folgendermassen 1.StandortbestimmungBei unserer Beratung nehmen wir Rücksicht auf das Alter der Anlage und ergründen Ihre persönlichen Anforderungen an Ihre Kälteanlage. 2.Kosten und Nutzen abwägenVor- und Nachteile einer Umrüstung gegenüber der Energieeffizienz einer neuen Anlage. 3.Entscheid und PlanungWir helfen Ihnen bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen, zukunftsorientierten Lösung. Wir beraten Sie gerne Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidung zwischen Umrüstung oder Neuanlage. Vereinbaren Sie einen Termin. Egon ThurnherrTechnischer Leiter 062 827 13 34Für eine sofortige Reaktion während den Geschäftszeiten. info@hausertschan.ch Für Anfragen ausserhalb unserer Geschäftszeiten.