Kühlen Sie schon umweltbewusst?

Seit 1. Januar 2015 gilt ein generelles Verbot zum Befüllen von Kälte- und Klimaanlagen mit dem rezyklierten Kältemittel R22.

Foto: Blatt mit Wassertropfen vermittelt Frische und Umweltbewusstsein.

Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht verlangt den weltweiten Ausstieg aus der Produktion und Verwendung ozonschichtabbauender Stoffe.

Nachdem die FCKW und Halone bereits seit einigen Jahren gänzlich verboten sind, ist seit dem 1. Januar 2015 auch das Inverkehrbringen von rezyklierten HFCKW – sowie deren Verwendung zum Nachfüllen von Kälteanlagen – verboten.

In begründeten Fällen kann das BAFU eine zeitlich befristete Ausnahmebewilligung erteilen, sofern aus wirtschaftlichen, technischen oder betrieblichen Gründen eine fristgerechte Umrüstung Ihres Kältemittels nicht möglich sein sollte.

Wir bieten Ihnen gerne Unterstützung.

1.

Standortbestimmung

Bei unserer Beratung nehmen wir Rücksicht auf das Alter der Anlage und ergründen Ihre persönlichen Anforderungen an Ihre Kälteanlage.

2.

Kosten und Nutzen abwägen

Vor- und Nachteile einer Umrüstung gegenüber der Energieeffizienz einer neuen Anlage.

3.

Entscheid und Planung

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen, zukunftsorientierten Lösung.

Wir beraten Sie gerne

Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidung zwischen Umrüstung oder Neuanlage. Vereinbaren Sie einen Termin.

Egon Thurnherr

Egon Thurnherr

Technischer Leiter

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